Lloret.ch

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Dein Partner für deine Partyreise

Lloret.ch

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Dein Partner für deine Partyreise

Lloret.ch

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Wir sind vom
11.07.2020 - 08.08.2020
in Lloret de Mar
Kontaktiere uns per WhatApp!

Dein Partner für deine Partyreise

previous arrow
next arrow
Slider

Allgemeine Geschäftbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die gegenseitige Geschäftsgrundlage beim Abschluss eines Reisevertrages zwischen der Partytravel GmbH und Euch. Sie bieten eine beiderseitige Sicherheit, dass die zugesagten und vereinbarten Reiseleistungen eingehalten werden. Auf der anderen Seite geht Ihr wiederum auch die Verpflichtung ein, Euch an bestimmte Punkte zu halten!

Nachfolgend wird die Partytravel GmbH als «Reiseveranstalter» und Ihr als «Kunde» bezeichnet.

Solltet Ihr zu einem oder mehreren Punkten Fragen haben, so zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren.

  1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages, aufgrund der ihm auf der Homepage genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an.

 

Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, mittels Buchungsantrag oder über Internet erfolgen. Bei elektronischer Buchungsanfrage bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Buchungseingang wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung, welche alle wesentlichen Vertragsangaben über die vom Kunden gebuchten Leistungen enthält, zusammen mit der Rechnung übermitteln. Der Reisevertrag gilt mit erster Zahlung des Kunden als abgeschlossen, sofern in der Reisebestätigung nicht ein Vorbehalt in Bezug auf die Teilnehmerzahl enthalten ist.

 

Sofern die Buchung weniger als zehn Tage vor Reisebeginn gebucht, wird die Bestätigung per E-Mail versandt.

 

1.2. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zum Buchungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

  1. Zahlung des Reisepreises

 

2.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innert zehn Tagen nach Erhalt, spätestens aber drei Arbeitstage (Valuta Zahlungseingang beim Reiseveranstalter) vor Reisebeginn, zu bezahlen.

 

Beträgt der Rechnungsbetrag mehr als CHF 500.00 und erfolgt die Buchung mehr als zwei Wochen vor Reisebeginn, hat der Kunde die Möglichkeit, die Rechnung mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 in zwei Raten zu bezahlen. Die erste Rate beträgt dabei mindestens 50% des Reisepreises und ist zehn Tage nach Erhalt der Rechnung (Valuta Zahlungseingang beim Reiseveranstalter) zu bezahlen. Die Restzahlung inkl. Bearbeitungsgebühr, ist spätestens drei Arbeitstage vor Reisebeginn Arbeitstage (Valuta Zahlungseingang beim Reiseveranstalter) zu begleichen.

 

2.2. Wenn die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet werden und der Reiseveranstalter deshalb mahnen muss, ist er berechtigt, zuzüglich zum gesetzlichen Verzugszins von 5% eine Mahnkostenpauschale in Höhe von CHF 15.00 zu erheben.

 

  1. Leistungen

 

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen auf unserer Website.

 

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet bei Busfahrten; pro Person max. einen Reisekoffer à max. 25kg. und ein Handgepäckstück à max. 8kg. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Bei Flugvermittlungen gelten die Bedingungen der Fluggesellschaft.

 

3.3. Die Durchführung der angebotenen Ausflüge kann unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erreicht ist.

 

  1. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

 

4.2. Der Reiseveranstalter erstattet bei einer Absage der Reise durch ihn den bezahlten Preis zurück.

 

4.3. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages zu ändern, wenn der Reiseprospekt ausdrücklich auf die Änderungsmöglichkeit hinweist und die Änderung dem Kunden vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wird. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht vom Reiseveranstalter herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

 

4.5. Preiseänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Tourismus-Abgaben in diesem Umfang möglich. Bei einer Preiserhöhung von mindestens 10% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde gemäss Art. 10 des Pauschalreisegesetzes vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück so hat er Anspruch auf Teilnahme an einer gleichwertigen oder höherwertigen Pauschalreise, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche anbieten kann; auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auch Rückerstattung des Preisunterschiedes; oder auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlte Beträge.

 

Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte innert drei Arbeitstagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung vom Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.

 

4.6. Kunden, welche ein Einzelzimmer buchen, müssen mit einem Aufpreis pro Nacht rechnen. Dasselbe gilt für Kunden, welche beispielsweise ein Doppelzimmer bebucht haben, dieses jedoch alleine belegenge. Für die leere Belegung muss der Kunde ebenfalls finanziell aufkommen.

 

  1. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

 

5.1. Falls der Kunde die Reise nicht antreten kann, muss er dies dem Reiseveranstalter umgehend mittels eingeschriebenem Brief oder E-Mail und unter Beilage respektive separater Rücksendung bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Der Reiseveranstalter verliert dabei den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung (Annulierungskosten) verlangen. Massgebend für den Reiserücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

 

5.2. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

– bis 9 Monate vor Reisebeginn pauschal CHF 100.00,

 

– bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,

 

– von 44-35 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,

 

– von 34-22 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,

 

– von 21-8 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises,

 

– von 7 Tagen vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,

 

– am Abreisetag: 90% des Reisepreises.

 

Bei Flugvermittlung gelten die gesonderten Stornobedingungen/- Staffeln der Fluggesellschaft. Häufig sind hier 100% des Flugpreises fällig, unabhängig vom Reiseantritt.

 

Geleistete Zahlungen werden dementsprechend zurückerstattet bzw. in Rechnung gestellt.

 

5.3. Bei Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

 

5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.

 

5.6. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen nach Vertragsabschluss des Reiseinhaltes besteht nicht. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach Ziffer 5.2. berechnet. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Diese kann zwischen CHF 30.00 und CHF 90.00 betragen.

 

5.7. Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der Reisenden widersprechen, wenn der Dritte alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen nicht erfüllt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Für die Zahlung des Reisepreises und allfälliger Mehrkosten haften der Kunde und der an seine Stelle tretende Dritte solidarisch.

 

Bei Flugreisen gelten in Bezug auf eine allfällige Übertragung des Flugtickets die Bedingungen der Fluggesellschaft.

 

  1. Haftung

 

Der Reiseveranstalter haftet für den Ausfall oder die nicht gehörige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und allfällige dem Kunden dadurch zusätzlich entstandene Kosten, sofern der Reiseveranstalter keine objektiv gleichwertige Ersatzleistung anbieten konnte.

 

  1. Beschränkung der Haftung

 

Für alle Schäden, ausser bei Personenschäden, wird die Haftung des Reiseveranstalters auf das zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt werden, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden.

 

  1. Haftungsausschluss

 

Der Reiseveranstalter haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Reisevertrages auf Versäumnisse des Kunden; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

 

Der Reiseveranstalter haftet nicht bei Einbruch und Diebstahl. Zu ihrem Schutz empfiehlt der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung abzuschliessen.

 

  1. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

 

9.1. Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, unverzüglich beim Reiseveranstalter oder dessen örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter bemüht sich im Interesse des Kunden um geeignete Lösungen.

 

9.2. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine  gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung in der Höhe des objektiven Minderwertes der erbrachten Leistung, oder gegen entsprechenden Nachweis, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

9.3. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder dem Kunde die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, muss der Kunde seine Beanstandung vom Reiseveranstalter oder dessen örtlichen Vertretung schriftlich bestätigen lassen. Die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung der Mängelanzeige des Reiseveranstalter oder dessen örtlichen Vertretung sowie allfällige Beweismittel sind zur Geltendmachung der Ansprüche vom Kunden unverzüglich, spätestens aber bis 30 Tage nach der Rückkehr einzureichen.

 

9.4. Wenn der Kunde seine Beanstandungen nicht unverzüglich vor Ort anzeigt und seine Ansprüche nicht innerhalb von 30 Tagen nach seiner Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend macht, dann verwirken ihm seine allfällige Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Preisminderung, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz und Genugtuung.

 

9.5. Besteht der dringende Verdacht, dass der Kunde im Ferienort oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht bedrohte Handlung begangen hat, ist der Reiseveranstalter dazu berechtigt, den Reisevertrag mit dem Kunden fristlos aufzulösen. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder nicht beanspruchten Leistungen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staats, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

 

10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

 

10.3. Ein Kunde, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemässe Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

 

  1. Gerichtsstand

 

11.1. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

11.2. Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden sind an dessen Sitz oder Wohnsitz einzureichen, es sei denn, die Klage richtet sich gegen eine Person, die im Zeitpunkt Klageeinreichung keinen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat. Für diese Fälle vereinbaren die Parteien ausdrücklich Gerichtsstand am Sitz des Reiseveranstalters.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

Stand: Januar 2018

×